ABWICKLUNG

Kostenerstattung

Kostenerstattung in der Kieferorthopädie für gesetzliche Versicherte

Nach Genehmigung des kieferorthopädischen Behandlungsplans durch die Krankenkassen werden die Basiskosten voll übernommen. Allerdings sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass Sie einen Teil davon zunächst selbst auslegen müssen. Dieser Eigenanteil beträgt 20%. Falls mehr als ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung ist, beträgt dieser Anteil ab jedem weiteren Kind 10 Prozent der Kosten.

Nach Ende eines jeden Quartals wird Ihnen Ihr Kieferorthopäde Ihren Eigenanteil in Höhe von 20% in Rechnung stellen. 80% der Behandlungskosten übernimmt bis zum Abschluß Ihre Krankenkasse für Sie.

Bitte bewahren Sie die Eigenanteilrechnungen gut auf. Denn sobald die Behandlung abgeschlossen ist, erstattet Ihre Krankenkasse alle gezahlten Eigenanteile zurück

Der Erfolg einer meist sehr aufwendigen kieferorthopädischen Behandlung ist weitgehend von der Mitarbeit des Patienten abhängig. Die Erstattung des Eigenanteils nach

Abschluß der Behandlung ist deshalb auch als Belohnung für das „Durchhalten“ gedacht. Dabei wird sicherlich die verständnisvolle Begleitung und Ermutigung durch die Eltern sehr wichtig sein.

In diesem Sinne wünschen wir einen guten Verlauf der Behandlung.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei einem Behandlungsabbruch eine Erstattung des von Ihnen getragenen Kostenanteils nicht möglich ist.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Kostenerstattung in der Kieferorthopädie für gesetzliche Versicherte

Nach Genehmigung des kieferorthopädischen Behandlungsplans durch die Krankenkassen werden die Basiskosten voll übernommen. Allerdings sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass Sie einen Teil davon zunächst selbst auslegen müssen. Dieser Eigenanteil beträgt 20%. Falls mehr als ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung ist, beträgt dieser Anteil ab jedem weiteren Kind 10 Prozent der Kosten.

Nach Ende eines jeden Quartals wird Ihnen Ihr Kieferorthopäde Ihren Eigenanteil in Höhe von 20% in Rechnung stellen. 80% der Behandlungskosten übernimmt bis zum Abschluß Ihre Krankenkasse für Sie.

Bitte bewahren Sie die Eigenanteilrechnungen gut auf. Denn sobald die Behandlung abgeschlossen ist, erstattet Ihre Krankenkasse alle gezahlten Eigenanteile zurück

Der Erfolg einer meist sehr aufwendigen kieferorthopädischen Behandlung ist weitgehend von der Mitarbeit des Patienten abhängig. Die Erstattung des Eigenanteils nach

Abschluß der Behandlung ist deshalb auch als Belohnung für das „Durchhalten“ gedacht. Dabei wird sicherlich die verständnisvolle Begleitung und Ermutigung durch die Eltern sehr wichtig sein.

In diesem Sinne wünschen wir einen guten Verlauf der Behandlung.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei einem Behandlungsabbruch eine Erstattung des von Ihnen getragenen Kostenanteils nicht möglich ist.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.